{"id":238,"date":"2022-05-25T12:37:49","date_gmt":"2022-05-25T11:37:49","guid":{"rendered":"http:\/\/cms.ffw-sandelzhausen.de\/?page_id=238"},"modified":"2023-12-16T18:56:09","modified_gmt":"2023-12-16T17:56:09","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ffw-sandelzhausen.de\/?page_id=238","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Satzung Freiwillige Feuerwehr Sandelzhausen<\/h1>\n\n\n\n<p>\u00a7 1 \u2013 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"1\" style=\"list-style-type:1\">\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eFreiwillige Feuerwehr Sandelzhausen e.V.\u201c.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in 84048 Sandelzhausen.<\/li>\n\n\n\n<li>Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein wird zur Eintragung in das Vereinsregister angemeldet.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 2 Vereinszweck<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"1\" style=\"list-style-type:1\">\n<li>Zweck des Vereins ist die Unterst\u00fctzung der Freiwilligen Feuerwehr insbesondere durch die Werbung und das Stellen von Einsatzkr\u00e4ften. Dabei verfolgt er ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der \u00a7\u00a7 51 bis 68 der Abgabenordnung.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig: Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Vereins\u00e4mter sind Ehren\u00e4mter.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 3 \u2013 Mitglieder<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"1\" style=\"list-style-type:1\">\n<li>Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen sein:\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"1\" style=\"list-style-type:lower-alpha\">\n<li>Feuerwehrdienstleistende (aktive Mitglieder),<\/li>\n\n\n\n<li>Ehemalige Feuerwehrdienstleistende, die aus Gesundheits- oder Altersgr\u00fcnden aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind (passive Mitglieder),<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00f6rdernde Mitglieder,<\/li>\n\n\n\n<li>Ehrenmitglieder,<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Zu den aktiven Mitgliedern z\u00e4hlen auch die Feuerwehranw\u00e4rter. Personen, die aus dem aktiven Feuerwehrdienst aus Gesundheits- oder Altersgr\u00fcnden ausscheiden, werden passive Mitglieder, wenn sie nicht aus dem Verein austreten. Personen, die vom aktiven Feuerwehrdienst aus pers\u00f6nlichen Gr\u00fcnden zur\u00fccktreten, scheiden mit Ablauf eines ganzen Kalenderjahres aus dem Verein aus, sofern Sie keine Beitr\u00e4ge entrichten und damit f\u00f6rdernde Mitglieder werden. F\u00f6rdernde Mitglieder unterst\u00fctzen den Verein insbesondere durch finanzielle Beitr\u00e4ge oder besondere Dienstleistungen. Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen Personen ernannt werden, die sich als Feuerwehrdienstleistende oder auf sonstige Weise um das Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben haben.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 4 \u2013 Erwerb der Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"1\" style=\"list-style-type:1\">\n<li>Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die zum Zeitpunkt des Eintritts, das erforderliche Alter zur Aufnahme des aktiven Dienstes vollendet hat. Die Aufnahme des aktiven Dienstes beginnt fr\u00fchestens als Feuerwehranw\u00e4rter. Das erforderliche Alter zur Aufnahme des aktiven Dienstes ist aus dem aktuellen bayerischen Feuerwehrgesetz zu entnehmen. Sie soll ihren Wohnsitz in 84048 Mainburg-Sandelzhausen haben und f\u00fcr den Feuerwehrdienst geeignet sein.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Antrag zur Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Minderj\u00e4hrige m\u00fcssen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter nachweisen.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehnungsgr\u00fcnde anzugeben.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen und abstimmenden Mitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 5 \u2013 Beendigung der Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"1\" style=\"list-style-type:1\">\n<li>Die Mitgliedschaft endet\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"1\" style=\"list-style-type:lower-alpha\">\n<li>mit dem Tod des Mitglieds,<\/li>\n\n\n\n<li>durch Austritt,<\/li>\n\n\n\n<li>durch Streichung von der Mitgliederliste,<\/li>\n\n\n\n<li>durch Ausschluss,<\/li>\n\n\n\n<li>durch Beendigung des aktiven Feuerwehrdienstes, au\u00dfer:<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Das Dienstende ist aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden erforderlich<\/li>\n\n\n\n<li>Dienstende aufgrund der erreichten Altersgrenze<\/li>\n\n\n\n<li>Durch Beitragszahlung setzt sich die Mitgliedschaft als f\u00f6rderndes Mitglied oder durch besondere Dienstleistungen fort.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"2\" style=\"list-style-type:1\">\n<li>Der Austritt ist dann wirksam, wenn er dem Vorstand gegen\u00fcber schriftlich erkl\u00e4rt worden ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Erf\u00fcllung seiner Beitragspflicht im R\u00fcckstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens drei Monate verstrichen sind. Dem Mitglied ist die Streichung schriftlich mitzuteilen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gr\u00f6blich versto\u00dfen hat, durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Entscheidung ist dem Betroffenen unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich schriftlich oder pers\u00f6nlich gegen\u00fcber dem Vorstand zu rechtfertigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem Betroffenen ist der Ausschluss schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluss steht ihm das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschlussbeschlusses beim Vorstand eingelegt sein. Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt, hat der Vorstand sie der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Geschieht das nicht, gilt der Ausschlussbeschluss als nicht erlassen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 6 \u2013 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/p>\n\n\n\n<p>Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen H\u00f6he die Mitgliederversammlung festsetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 7 \u2013 Organe des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 8 \u2013 Vorstand<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 1.&nbsp;&nbsp; Der Vorstand besteht ausfolgenden Vereinsmitgliedern:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"1\" style=\"list-style-type:1\">\n<li>dem Vorsitzenden,<\/li>\n\n\n\n<li>dem stellvertretenden Vorsitzenden,<\/li>\n\n\n\n<li>dem Schriftf\u00fchrer<\/li>\n\n\n\n<li>dem Kassenwart,<\/li>\n\n\n\n<li>zwei Beisitzern<\/li>\n\n\n\n<li>dem Kommandanten und dem stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr soweit sie dem Verein angeh\u00f6ren und nicht in eine Funktion gem. Punkt a bis e gew\u00e4hlt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>dem ersten Ger\u00e4tewart, dem ersten Funkwart, dem ersten Atemschutzwart und dem ersten Jugendwart der Freiwilligen Feuerwehr soweit sie dem Verein angeh\u00f6ren und nicht in eine Funktion gem. Nummer a bis e gew\u00e4hlt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die unter Absatz 1 Punkt a bis e genannter Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf sechs Jahre gew\u00e4hlt. Die Vorstandsmitglieder bleiben auch nach dem Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Bei Wahl eines Amtsnachfolgers endet die Amtszeit der unter Absatz 1 Punkt a bis e genannter abgew\u00e4hlter Vorstandsmitglieder mit dem Ende des Wahltages. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtsperiode aus, so ist von der Mitgliederversammlung innerhalb von 2 Monaten ein neues Vorstandsmitglied f\u00fcr die Restlaufzeit zu w\u00e4hlen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Au\u00dfer durch Tod erlischt das Amt eines Vorstandsmitglieds mit dem Ausschluss aus dem Verein, durch Amtsenthebung oder R\u00fccktritt. Die Mitgliederversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder ihres Amtes entheben. Die Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen jederzeit schriftlich ihren R\u00fccktritt erkl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 9 \u2013 Zust\u00e4ndigkeit des Vorstandes<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"1\" style=\"list-style-type:1\">\n<li>Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, die nicht durch diese Satzung anderen Vereinsorganen vorbehalten sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"1\" style=\"list-style-type:1\">\n<li>Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnung,<\/li>\n\n\n\n<li>Einberufung der Mitgliederversammlung,<\/li>\n\n\n\n<li>Vollzug der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung,<\/li>\n\n\n\n<li>Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens,<\/li>\n\n\n\n<li>Erstellung des Jahres- und Kassenberichts,<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Vereinsmitgliedern,<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Ehrungen und Vorschl\u00e4ge f\u00fcr Ehrenmitgliedschaften.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"2\" style=\"list-style-type:1\">\n<li>Satzungs\u00e4nderungen die von <a>Aufsichts-, Gerichts-, oder Finanzbeh\u00f6rden <\/a>aus formalen Gr\u00fcnden verlangt werden, kann die Vorstandschaft von sich aus vornehmen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"3\" style=\"list-style-type:1\">\n<li>Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich je mit Alleinvertretungsbefugnis. Rechtsgesch\u00e4fte sind f\u00fcr den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 10 \u2013 Sitzung des Vorstandes<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"1\" style=\"list-style-type:1\">\n<li>F\u00fcr die Sitzung des Vorstands sind die Mitglieder vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden rechtzeitig, jedoch mindestens eine Woche vorher einzuladen. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. des die Sitzung leitenden Vorstandsmitglieds. Eine Vorstandssitzung kann ohne Benennung von Beschlussgegenst\u00e4nden von jedem Vorstandsmitglied einberufen werden; dann geht jedoch die Pflicht der fristgerechten Einladung auf das einladende Vorstandsmitglied \u00fcber.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber den Verlauf der Vorstandssitzung ist eine Niederschrift aufzunehmen, dass vom Versammlungsleiter und vom Niederschriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift soll Ort, Datum und Zeit der Sitzung, die Namen der erschienenen Mitglieder, die Bezeichnung des Sitzungsleiters und des Niederschriftf\u00fchrers, die Feststellung der satzungsm\u00e4\u00dfigen Berufung der Sitzung, die Festsetzung der Beschlussf\u00e4higkeit der Sitzung, die Beschl\u00fcsse, die Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung enthalten.<\/li>\n\n\n\n<li>&nbsp;<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 11 \u2013 Kassenf\u00fchrung<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"1\" style=\"list-style-type:1\">\n<li>Die zur Erreichung des Vereinszwecks notwendigen Mittel werden insbesondere aus Beitr\u00e4gen und Spenden aufgebracht. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Kassenwart hat \u00fcber die Kassengesch\u00e4fte Buch zu f\u00fchren und eine Jahresrechnung zu erstellen. Zahlungen d\u00fcrfen nur aufgrund von Auszahlungsanordnungen des Vorstands, geleistet werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Jahresrechnung ist von zwei Kassenpr\u00fcfern, die jeweils auf sechs Jahre gew\u00e4hlt werden, zu pr\u00fcfen. Sie ist der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 12 \u2013 Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"1\" style=\"list-style-type:1\">\n<li>Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"1\" style=\"list-style-type:lower-alpha\">\n<li>Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichts, Genehmigung der Jahresrechnung, Entlastung des Vorstands,<\/li>\n\n\n\n<li>Festsetzung der H\u00f6he des Jahresbeitrags,<\/li>\n\n\n\n<li>Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und der Kassenpr\u00fcfer,<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderungen der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins,<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die Berufung gegen einen Ausschlussbeschluss des Vorstands,<\/li>\n\n\n\n<li>Ernennung von Ehrenmitgliedern.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet j\u00e4hrlich mindestens einmal statt. Au\u00dferdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, nach einem Vorstandbeschluss, oder wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn die Einberufung von einem F\u00fcnftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand schriftlich verlangt wird.<\/li>\n\n\n\n<li>Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen schriftlich, oder per Mail einberufen.<\/li>\n\n\n\n<li>Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens acht Tage vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden schriftlich, oder per Mail beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachtr\u00e4glich auf die Tagesordnung gesetzt werden. \u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die erst in der Versammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 13 \u2013 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"1\" style=\"list-style-type:1\">\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung f\u00fcr die Dauer des Wahlgangs und der vorhergehenden Aussprache einem Wahlausschuss \u00fcbertragen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>In der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied stimmberechtigt. W\u00e4hlbar sind nur Mitglieder, die am Tage der Versammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Beschlussf\u00e4hig ist jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung, wenn mindestens ein Viertel der Vereinsmitglieder erschienen ist. Bei Beschlussunf\u00e4higkeit ist der Vorsitzende verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n\n\n\n<li>Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben au\u00dfer Betracht. Zur \u00c4nderung der Satzung und zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Art der Abstimmung wird vom Versammlungsleiter oder vom Wahlausschuss festgesetzt. Die Abstimmung muss jedoch geheim durchgef\u00fchrt werden, wenn ein F\u00fcnftel der erschienenen Mitglieder dies beantragt.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber den Verlauf der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Versammlungsleiter und vom Niederschriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift soll Ort, Datum und Zeit der Versammlung, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Bezeichnung des Versammlungsleiters und des Niederschriftf\u00fchrers, die Feststellung der satzungsm\u00e4\u00dfigen Berufung der Versammlung, die Tagesordnungspunkte bei Einberufung der Versammlung, die Festsetzung der Belschlussf\u00e4higkeit der Versammlung, die Beschl\u00fcsse, die Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung enthalten.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 14 \u2013 Ehrungen<\/p>\n\n\n\n<p>An Personen, die sich im Feuerwehrdienst oder auf andere Weise besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen erworben haben, kann<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"1\" style=\"list-style-type:lower-alpha\">\n<li>eine besondere \u00f6ffentliche Belobigung ausgesprochen werden,<\/li>\n\n\n\n<li>die Ehrenmitgliedschaft des Vereins verliehen werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 15 \u2013 Aufl\u00f6sung<\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei einer Aufl\u00f6sung des Vereins, bei Entziehung oder Verlust seiner Rechtsf\u00e4higkeit oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Gemeinde, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr das Feuerwehrwesen zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 02.04.2022 beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Satzung tritt mit Eintragung ins Vereinsregister beim Registergericht Regensburg in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung Freiwillige Feuerwehr Sandelzhausen \u00a7 1 \u2013 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr \u00a7 2 Vereinszweck \u00a7 3 \u2013 Mitglieder Zu den aktiven Mitgliedern z\u00e4hlen auch die Feuerwehranw\u00e4rter. Personen, die aus dem aktiven Feuerwehrdienst aus Gesundheits- oder Altersgr\u00fcnden ausscheiden, werden passive Mitglieder, wenn sie nicht aus dem Verein austreten. 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